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Reutlinger Baumschutzsatzung: Zehnter Anlauf, zehntes Nein

Auch im Bezirksgemeinderat Ohmenhausen fällt der umstrittene Entwurf klar durch

Streuobstwiesen wie im Gebiet Öläcker in Ohmenhausen gehören nicht zum Geltungsbereich der Baumschutzsatzung, die von den Bezirk
Streuobstwiesen wie im Gebiet Öläcker in Ohmenhausen gehören nicht zum Geltungsbereich der Baumschutzsatzung, die von den Bezirksgemeinden kategorisch abgelehnt wird. Foto: Frank Pieth
Streuobstwiesen wie im Gebiet Öläcker in Ohmenhausen gehören nicht zum Geltungsbereich der Baumschutzsatzung, die von den Bezirksgemeinden kategorisch abgelehnt wird.
Foto: Frank Pieth

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