REUTLINGEN. Aufmerksamen Beobachtern ist es nicht entgangen: In der Kaiserstraße fehlen die Radwegschilder. Die musste die Stadt entfernen. Denn in Tempo-30-Zonen - die Betonung liegt auf Zonen - erlaubt der Gesetzgeber keine ausgewiesenen Radwege. Die heiß umstrittene rote Radspurmarkierung bleibt, ohne dass der Autofahrer sie berücksichtigen muss. Für den Radler besteht keine Benutzungspflicht mehr. Allerdings wird er sich aufgrund des Rechtsfahrgebots faktisch weiter darauf fortbewegen.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.