REUTLINGEN. Das Radfahren in der Reutlinger Fußgängerzone bleibt verboten auch außerhalb der Geschäftszeiten. Das hat der Finanzausschuss des Reutlinger Gemeinderats mit denkbar knappstem (sieben zu sieben Stimmen) Ergebnis beschlossen. Gleichwohl will die Stadt bei Radlern, die außerhalb der Fußgänger-Stoßzeiten durchfahren, Toleranz walten lassen: Sie sollen weiterhin »geduldet« werden. Die WiR-Fraktion hatte den Antrag gestellt, das Radeln abseits der Stoßzeiten freizugeben. Viele Biker nutzten die Wilhelmstraße, um beispielsweise in der Frühe zum Bahnhof zu gelangen, erläuterte Hans Wucherer.
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