Aktuell Reutlingen

Propagandaleiter erhält Bewährungsstrafe

STUTTGART/REUTLINGEN. Obwohl die kurdische Arbeiterpartei seit 1993 in Deutschland verboten ist, hat ein 25-jähriger Türke aus Pfullingen gestanden, weiterhin für sie Werbung gemacht zu haben. Gestern wurde er von der 18. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts zu sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie zu einer Geldauflage von 600 Euro verurteilt.

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