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Polizeireform: Klare Absage gegen Zusammenlegung

REUTLINGEN. Der Reutlinger Landrat Thomas Reumann, die Oberbürgermeisterin von Reutlingen Barbara Bosch, der Metzinger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Fiedler sowie Bürgermeister Rudolf Heß als Vorsitzender des Kreisverbandes des Gemeindetags im Landkreis Reutlingen haben sich in einem offenen Brief an den Innenminister von Baden-Württemberg, Reinhold Gall gewandt. Darin unterstreichen sie, dass sie das Hauptziel der angedachten Reform, effizientere Polizeistruktur zu schaffen und die polizeiliche Präsenz in der Fläche nachhaltig zu stärken, ausdrücklich unterstützen.

Foto: dpa
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Eine Reform dieses Umfangs, die die über Jahrzehnte bewährten Prinzipien der Einheit der Verwaltung und die Polizei unseres Landes verändern will, müsse sich aber an der zeitnahen Realisierung der Verstärkungspotenziale und an der bisherigen hervorragenden Zusammenarbeit zwischen dem Landratsamt, den Städten und Gemeinden, den Kirchen, Vereinen, Feuerwehren, Rettungsdiensten, Verbänden und der Polizeidirektion Reutlingen in einem beispielgebenden Netzwerk messen lassen.

Einige wenige Beispiele verdeutlichten die Bedeutung und den Erfolg des lokalen Netzwerkes, das von einer gemeinsamen Kenntnis der örtlichen Problemlagen geprägt sei: Die gemeinsame Gründung des Fördervereins Kriminal- und Verkehrsprävention, etwa mit der Förderung des bundesweit beachteten Leuchtturmprojekts »Überflieger« in Hülben, das Projekt »Gewalt an Schulen«, die Präventionsarbeit in der Tübinger Vorstadt in Reutlingen und vor allen Dingen das beispielhafte Integrationsprojekt »Hand in Hand für die Zukunft unserer Kinder«, aus dem das mit dem Deutschen Integrationspreis ausgezeichnete Projekt »Forum muslimischer Frauen« entstanden ist, seien beispielhaft genannt.

Sicherste Großstadt

Reutlingen sei die sicherste Großstadt im Land und die zweitsicherste im Bundesgebiet. Aus den vergangenen Jahren sei keine Einsatzlage oder schwere Straftat bekannt, die die PD Reutlingen nicht habe bewältigen können, dies gelte auch für die Zusammenarbeit bei größeren Schadensereignissen wie Hochwasserkatastrophen zwischen Feuerwehren, Rettungsdiensten, Landratsamt, Städten und Gemeinden.

Dazu verstärkten Gedankenspiele um mögliche Standorte eines Polizeipräsidiums die Sorge um die Gewährleistung einer Flächenpräsenz der Polizei. Zur Verdeutlichung: Lege man den in dem vorgelegten Konzept zur Strukturreform zugrunde gelegten Personalschlüssel an, demgemäß die künftigen Polizeipräsidien mindesten 1 500 Polizisten aufweisen müssen, hätte ein Polizeipräsidium Neckar-Alb in den gewachsenen Strukturen der Region Neckar-Alb mit den Polizeidirektionen in Reutlingen, Tübingen und Balingen von vorneherein keine Realisierungschance, da ein solches Präsidium nur knapp unter 1 200 Stellen aufweisen könnte.
Die polizeiliche Versorgung des Landkreises Reutlingen könne aber nur unter Würdigung der besonderen Struktur und Fläche der Raumschaft betrachtet und gelöst werden.

Widerstände zu erwarten

"Die im Entwurf der Strukturreform vorgegebenen Personalgrößenordnungen können und dürfen deshalb nicht alleiniger Maßstab für eine Standortentscheidung sein. Für Reutlingen und Neckar-Alb dürfen keine anderen Kriterien gelten wie für ein von den Abgeordneten der Regierungskoalition gefordertes Polizeipräsidium Bodensee-Oberschwaben mit den Landkreisen Biberach, Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis", heißt es in dem Brief.

Vor diesem Hintergrund werde allen weiteren denkbaren Alternativen einer Zusammenlegung von Reutlingen mit Nachbarkreisen, wie zum Beispiel mit Böblingen, Esslingen oder Ulm, von vorneherein eine klare und unmissverständliche Absage erteilt. "Eine derartige Lösung würde im gesamten Raum vorhersehbar auf große Widerstände und Vorbehalte stoßen."

Eine derartige Lösung würde zwar die Berechnungsgrundlagen der Projektgruppe schematisch erfüllen, sie wäre aber willkürlich und würde erkennbar zu einer dramatischen Verlängerung etwa der Fahrtwege der Kriminalpolizei zu Tatorten im Landkreis Reutlingen, und damit eben nicht zu einer Stärkung der Polizei in der Fläche führen, so das Schreiben abschließend. (GEA)