REUTLINGEN/STUTTGART. Man stelle sich vor, ein Patient diktiere seinem Arzt den Diagnosebericht. Ähnlich kurios die Vorgänge, die zwei Mitarbeiter einer Fahrzeug-Bewertungs-Stelle gestern vor dem Stuttgarter Landgericht schilderten. Die Zollfahndung hatte die Firma während des Ermittlungsverfahrens gegen Betz-Verantwortliche im Jahr 2005 mit der Wertermittlung für 295 Sattelzüge der Spedition beauftragt, für die diese laut Anklage Einfuhrabgaben von 7,5 Millionen Euro hinterzogen haben sollen. Diesen Betrag leiten die Staatsanwälte prozentual vom Zollwert ab, der wiederum am Fahrzeugwert anknüpft. Den aber haben beide Zeugen auf heftig umstrittene Weise berechnet, weshalb die Verteidiger die Zahlen nur noch als papierkorbtauglich ansehen und selbst die Staatsanwälte sie seit Wochen als überhöht einstufen.
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