Aktuell Zivilprozess

Paketpostgelände: Stadt soll Altlastensanierung zahlen

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Die Deutsche Post AG hat mit ihrer Klage auf Kostenersatz für die Altlastenuntersuchung auf ihrem Grundstück »Unter den Linden 7« (Paketpostamt) Erfolg gehabt. Das Landgericht Tübingen hat mit Urteil vom 4. Mai der Klage stattgegeben. Die Stadt Reutlingen wurde zur Zahlung von 132 247,07 Euro verurteilt.

Das Gelände des Paketpostamts gehört nach dem Märkte- und Zentrenkonzept zur Innenstadt, in der alle Formen von Einzelhandel mög
Das Gelände des Paketpostamts gehört nach dem Märkte- und Zentrenkonzept zur Innenstadt, in der alle Formen von Einzelhandel möglich sind. FOTO. TRINKHAUS
Das Gelände des Paketpostamts gehört nach dem Märkte- und Zentrenkonzept zur Innenstadt, in der alle Formen von Einzelhandel möglich sind. FOTO. TRINKHAUS

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