Aktuell Reutlingen

Ohne Plakette drohen Bußgeld und Punkt

REUTLINGEN. Umweltzonen und Fahrverbote ab 1. März: Das trifft nicht nur die Menschen, die in diesen Sperrgebieten wohnen, und alle, die regelmäßig dorthin fahren (müssen). Auch gelegentliche Besucher von Einrichtungen in Umweltzonen müssen in weniger als vier Wochen ihr Auto mit einer Feinstaubplakette ausgerüstet haben - oder draußen bleiben, wenn sie nicht vierzig Euro Bußgeld plus einen Punkt auf ihrem Armesünderkonto in Flensburg inkauf nehmen wollen. Auf die Nachsicht von Polizei und städtischen Ordnungshütern rechnen? Das kann schiefgehen.

Rechts außen ist Vorschrift: die grüne Feinstaub-Plakette, die später als Freifahrschein für Umweltzonen gilt. FOTO: TRINKHAUS
Fragen Sie am Donnerstag Fachleute zum Thema Feinstaubplakette. FOTO: TRINKHAUS
Fragen Sie am Donnerstag Fachleute zum Thema Feinstaubplakette. FOTO: TRINKHAUS

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