REUTLINGEN/MÜNSINGEN. Das Thema Leistungsmissbrauch, seit drei Jahren mit Schwerpunkt bei den Hartz-IV-Empfängern, hat sich deutlich entspannt. Der Bericht des Außendienstmitarbeiters am Mittwoch im Schul- und Sozialausschuss des Kreistags wurde jedenfalls ohne größere Diskussion zur Kenntnis genommen. Die 94 Fälle, bei denen im vergangenen Jahre eine nicht den Regeln gerechte Verwendung von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe festgestellt wurde, betreffen nur 1,5 Prozent der gesamten Bedarfsgemeinschaften.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.