Aktuell Gesetz

Nur noch Fahrzeuge sollen vollgetankt werden

REUTLINGEN. Seit Montag heißt es an Reutlingens Tankstellen: Nachts werden nur noch die Fahrzeuge vollgetankt und nicht mehr die Kunden. Grund dafür ist das »Gesetz zur Abwehr alkoholbeeinflusster Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Nachtzeit und zum Schutz vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren«. In Kurzfassung: das Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen zwischen 22 und 5 Uhr.

Die nächtlichen Saufgelage an Tankstellen sollen durch das neue Verkaufsverbot nach 22 Uhr der Vergangenheit angehören.
Die nächtlichen Saufgelage an Tankstellen sollen durch das neue Verkaufsverbot nach 22 Uhr der Vergangenheit angehören. Foto: Markus Niethammer
Die nächtlichen Saufgelage an Tankstellen sollen durch das neue Verkaufsverbot nach 22 Uhr der Vergangenheit angehören.
Foto: Markus Niethammer

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