REUTLINGEN. Schneefall? Starker Regen? Alles Mumpitz! Wer sich außer- wie innerorts mit miserablen Sichtverhältnissen rumschlägt, hat nur im Falle dichten Nebels das Recht, die Nebelschlussleuchte seines Vehikels - erkennbar durchs gelbe oder grüne Lämpchen am Armaturenbrett - zu aktivieren. Entsprechend der gestrigen Crashtest-Frage gilt also Antwort »c«, die besagt, dass das grelle Rotlicht am Heck bei vernebelten Sichtweiten unter 50 Metern aktiviert werden muss. Dies - selbstverständlich - stets bei angepasster Geschwindigkeit.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.