Aktuell Reutlingen

Nicht bei Schneefall

REUTLINGEN. Schneefall? Starker Regen? Alles Mumpitz! Wer sich außer- wie innerorts mit miserablen Sichtverhältnissen rumschlägt, hat nur im Falle dichten Nebels das Recht, die Nebelschlussleuchte seines Vehikels - erkennbar durchs gelbe oder grüne Lämpchen am Armaturenbrett - zu aktivieren. Entsprechend der gestrigen Crashtest-Frage gilt also Antwort »c«, die besagt, dass das grelle Rotlicht am Heck bei vernebelten Sichtweiten unter 50 Metern aktiviert werden muss. Dies - selbstverständlich - stets bei angepasster Geschwindigkeit.

Wenn der Durchblick fehlt, können Nebelschlussleuchten zur Sicherheit beitragen. FOTO: PR
Die Nebelschlussleuchte muss wörtlich genommen werden: Ob inner- oder außerorts, sie darf nur bei dichtem Waschküchendunst angeknipst werden. FOTO: DPA
Die Nebelschlussleuchte muss wörtlich genommen werden: Ob inner- oder außerorts, sie darf nur bei dichtem Waschküchendunst angeknipst werden. FOTO: DPA

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