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Aktuell Kinderschutz

Neues Schutzkonzept für Kinder in Reutlinger Kindertageseinrichtungen

Reutlingen hat ein neues Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz der Kinder in Kindertageseinrichtungen der Stadt. In der Sitzung des Bezirksgemeinderats Rommelsbach wurde es vorgestellt.

Stellten das Konzept vor (von links): Monika Mayer, Susann Herzog, Karen Hafner.
Stellten das Konzept vor (von links): Monika Mayer, Susann Herzog, Karen Hafner. Foto: Gabriele Böhm
Stellten das Konzept vor (von links): Monika Mayer, Susann Herzog, Karen Hafner.
Foto: Gabriele Böhm

ROMMELSBACH. Die Zahlen sind alarmierend hoch. 2023 wurden in ganz Deutschland 17.168 Kinder unter 14 Jahren Opfer sexuellen Missbrauchs. Und Kinder brauchen einen langen Atem, um mit ihren Nöten und Ängsten überhaupt gehört zu werden: Rund sieben Gesprächsversuche sind dazu nötig, so heißt es auf der Homepage der Polizei in Baden-Württemberg. Um entschlossen und gemeinsam für die Rechte der Kinder einzutreten, hat die Stadt Reutlingen ein Schutzkonzept für ihre Einrichtungen entwickelt.

Bei der Bezirksgemeinderatssitzung in Rommelsbach wurde das »Schutzkonzept zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz der Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen« vorgestellt. Susann Herzog, Karen Hafner und Monika Mayer, bei der Stadt zuständig für Fragen der Kindertagesbetreuung und Pädagogik, werden das Konzept auch in weiteren Gremien präsentieren.

»Jedes Kind ist einzigartig in seiner Persönlichkeit, seinen Potenzialen, Kompetenzen und seinen Bedürfnissen«

»Jedes Kind ist einzigartig, mit seiner Persönlichkeit, seinen Potenzialen, Kompetenzen und seinen Bedürfnissen« nannte Karen Hafner die Grundlage. Das Konzept beinhalte, dass Kinder in ihren Rechten und ihrer Persönlichkeit an- und ernst genommen werden. »Kindertageseinrichtungen sollen für Kinder Orte sein, an denen sie sich wohl und sicher fühlen, um sich gut entwickeln und entfalten zu können.« Dies werde bei pädagogischen Konzepten immer mitgedacht.

Das Kinderschutzkonzept ist weit gefasst. Es betrifft den Schutz vor sämtlichen Formen der Gewalt und, gemäß UN-Kinderrechtskonvention, auch die Umsetzung aller Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte. Das Konzept soll dafür sorgen, dass Kinder in den Einrichtungen geschützt werden können, und gibt auch die Maßnahmen vor, wenn pädagogische Fachkräfte sich falsch verhalten oder gar Gewalt ausüben. Außerdem ist geregelt, wie damit umgegangen werden soll, wenn es Anzeichen für Kindeswohlgefährdung durch die Familie oder das soziale Umfeld gibt. Die Stadt traf ihre Regelungen aufgrund mehrerer Paragrafen, die sich im Grundgesetz mit dem Kinderschutz befassen.

»Es gilt das Null Toleranz-Prinzip«

Ziel des Konzepts ist, alle Beschäftigten in städtischen Kitas für möglichen Missbrauch zu sensibilisieren. Es werde vom Träger keinerlei Form von Grenzverletzung, Übergriff, (sexualisierter) Gewalt oder Missbrauch geduldet. »Es gilt das Null-Toleranz-Prinzip«, betonte Hafner. Von entsprechend geschulten Fachkräften werde erwartet, dass sie schon bei ersten Anzeichen genau hinsehen, die Sachlage einschätzen und handeln. »Fehlverhalten wird nicht hingenommen, verschwiegen oder begünstigt«, sagte Herzog. Ein stadtinterner Notfallplan regle das Vorgehen, wenn es Anzeichen von Fehlverhalten oder Gewalt gibt. Gleichzeitig überprüfe man aber auch, was sich bisher bewährt habe und gelungen sei.

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) als Aufsichtsbehörde hat Orientierungseckpunkte zur Umsetzung der Bundesvorgaben zum verpflichtenden Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen vorgegeben. Sie reichen von der selbst reflektierenden Auseinandersetzung des Personals mit dem Thema über die gemeinsame Erarbeitung eines auf die Einrichtung zugeschnittenen Schutzkonzepts bis zur Intervention, wenn Gewalt und Missbrauch festgestellt wurden. »Hier wird die enge Verzahnung und gemeinsame Verantwortung von städtischem Träger und KVJS deutlich«, so Hafner.

»Dazu müssen wir den Kindern Wörter geben«

Bereits bei der Einstellung von Personal werde nicht nur auf fachliche Eignung, sondern beispielsweise auch den Verhaltenscodex geachtet. Darüber hinaus analysiert jede Einrichtung die eigenen Rahmenbedingungen wie Risikobereiche in der Kita oder ihre räumliche Ausstattung. »Es muss gewährleistet sein, dass es Überblick in den Räumen gibt. Doch die Kinder brauchen natürlich auch eine Rückzugsmöglichkeit«, erläuterte Hafner. Fortlaufend werde der pädagogische Alltag reflektiert und fachlich begleitet. Kinder würden ernst genommen und darin bestärkt, sich selbst wahrzunehmen und eigene Bedürfnisse zu äußern. »Dazu müssen wir den Kindern Wörter geben und sie auch ermuntern, Fragen zu stellen.«

Im pädagogischen Konzept müsse auch der Unterschied zwischen erwachsener und kindlicher Sexualität berücksichtigt werden. »Kinder sind neugierig auf den eigenen und den fremden Körper«, so Hafner. Der professionelle Umgang damit müsse gewährleistet sein.

Im Konzept verbindlich geregelt sei auch der Umgang mit Beschwerden von Kindern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Eltern und weiteren Personen. Der Schlüssel für eine kinderrechtsbasierte Zusammenarbeit sei eine respektvolle Erziehungspartnerschaft und transparente Kommunikation mit den Eltern. Ein wichtiger Baustein sei, so Hafner, auch die Kooperation mit dem Jugendamt oder Beratungsstellen wie dem Verein Wirbelwind, der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend im Landkreis Reutlingen.

»Das Erweiterte Führungszeugnis muss alle fünf Jahre erneuert werden«

In einer Fragerunde im Bezirksgemeinderat sagte Susann Herzog auf die Frage von Georg Leitenberger, dass der gesetzliche Auftrag zur Entwicklung eines Schutzkonzepts auch für freie Träger sowie Schulen und Vereine gelte. Markus Kern fragte, ob zur Umsetzung auch genug Personal vorhanden sei, was Herzog bejahte. Aufgabe der Abteilung Kindertagesbetreuung Pädagogik sei der Schutz der Kinder, während Jugendamt und Polizei für die Ermittlung der Täter zuständig seien. Andrea Löffler sprach das Führungszeugnis an. »Verlangt wird ein Erweitertes Führungszeugnis, das alle fünf Jahre erneuert werden muss«, so Monika Mayer. Kinder kommunizierten weniger im Gespräch als durch ihr Verhalten, wie plötzlichen Rückzug. Auch blaue Flecken könnten auf Misshandlung hindeuten.

»Was ist mit Kindern, die nicht in Kindertageseinrichtungen sind? Wie verhält man sich als Nachbar bei Verdachtsfällen?« fragte Peter Gagg. In diesem Fall, so Herzog, könne man sich an die Experten beim Jugendamt wenden. Häufig reiche ein Gespräch mit den Eltern, die oft sehr betroffen seien, wie ihr Kind auf Situationen wie Aggression in der Familie reagiere. »Man sieht, wie emotional das Thema ist«, zog Gabriele Gaiser am Schluss Bilanz. (GEA)