REUTLINGEN. Zu Jugendstrafen zwischen neun und zwölf Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Reutlinger Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Gerichtsdirektor Friederich Haberstroh drei Heranwachsende verurteilt. Ein vierter Tatbeteiligter erhielt eine Gesamtjugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten, wobei eine frühere Strafe mit einfloss. Die Sanktionen wurden zur Bewährung ausgesetzt und sind mit Geldauflagen beziehungsweise gemeinnütziger Arbeit verbunden.
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