Aktuell Reutlingen

Mit 15 Euro dabei

REUTLINGEN. Darf man sein Auto in Fahrtrichtung »links liegen« lassen? So lautete die Frage unserer gestrigen Crashtest-Aufgabe. Und die lässt nur eine Antwort zu: Nein. Entsprechend Lösung »b«, ist das linksseitige Parken in Fahrtrichtung nämlich ausschließlich in Einbahnstraßen erlaubt - übrigens auch in solchen, die Radlern durch Zusatzbeschilderung die Fahrt »gegen den Strich« gewähren.

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