REUTLINGEN. Das Land wird seine Schulbauförderung in zwei Schritten deutlich erhöhen. Das teilt das Bündnis »Bildung für alle in Reutlingen« mit, das sich gegen das geplante sechste Gymnasium ausspricht. Zum einen werden ab 2024 »die Kostenrichtwerte für Schulbauten um 35 Prozent erhöht und damit an die Baupreisentwicklung angepasst«. Zudem wird ab 2025 der Auswärtigenzuschlag für Schüler an weiterführenden Schulen angehoben.
Bündnis-Sprecher Wolfgang Straub, Schulamtsdirektor a.D, betont: Man fordere den Gemeinderat weiterhin auf, den Sanierungsstau an den bestehenden Schulen zu beheben und »den Weg für 17 bereits geplante und bisher nicht finanzierte Schulbauvorhaben freizumachen«. Er rechnet vor: Die Baukosten für die bedarfsgerechte Erweiterung der Reutlinger Gymnasien könnten ab 2025 also mit »bis zu 50 Prozent vom Land gefördert werden«. Die schrittweise Erweiterung der bestehenden Schulen sei somit also »kostengünstiger und risikoärmer« als der auf 60 Jahre bindende Vertrag mit der evangelischen Schulstiftung.
Rechnungen werden auf neusten Stand gebracht
»Selbstverständlich werden wir die Rechnung nochmal auf den aktuellen Stand bringen, bevor eine Entscheidung fällt«, kommentiert Sozialbürgermeister Robert Hahn die veränderten Fördergrundlagen. Voraussichtlich im Januar 2024 werde der Gemeinderat dann über die Vereinbarung mit der evangelischen Schulstiftung beschließen. Doch er widerspricht Straubs Schlussfolgerung: »Die auseinanderklaffende Wirtschaftlichkeit zwischen Neubau und Sanierung« sei so groß, dass auch eine erhöhte Schulbauförderung nichts mehr am Gesamtbild ändere.
Das Bündnis »Bildung für alle in Reutlingen« hatte zuletzt ein Moratorium gefordert. Die Entscheidung übers sechste Gymnasium solle erst fallen, wenn ein aktueller Schulentwicklungsplan für Reutlingen bestehe. Für eine Pause sieht Hahn jedoch »keine Notwendigkeit«. »Die bisherige Schulentwicklungsplanung ist sehr treffsicher«, sagt er. Der Gemeinderat bekomme im Dezember noch aktualisierte Schülerzahl-Berechnungen von der Stadt vorgelegt. Im Haushalt 2024/25 sei Geld für eine Schulentwicklungsplanung eingestellt, so Hahn weiter. »Diese könnte mit Blick auf den Rechtsanspruch für Grundschulkinder Sinn machen.« (GEA)