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Lärm-Messung per Smartphone

REUTLINGEN. Wie definiert man Lärm? Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu nach den Ausführungen des Reutlinger Amtsrichters Sierk Hamann eindeutig geäußert - »Wischiwaschi« sei dagegen die Polizeiverordnung der Stadt Reutlingen, wie er bei der Verhandlung gegen einen jungen Mann betonte. Der Jugendliche ist im zweiten Lehrjahr, will Altenpfleger werden. Und er macht seine Tätigkeit sehr gerne, wie er betonte. »Alte Menschen können ganz schön anstrengend sein«, sagte der Richter zu dem Azubi. »Junge Menschen auch«, entgegnete der lächelnd.

Foto: dpa
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