REUTLINGEN/TÜBINGEN. Zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilte die 3. Große Jugendschutzkammer des Tübinger Landgerichts den 45-jährigen Reutlinger, der zwischen 2013 und 2015 über ein soziales Netzwerk im Internet zu teils minderjährige Mädchen Kontakt gesucht, sie zu Treffen überredet und dann sexuell missbraucht hat. Eine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten wollte das Gericht gestern allerdings nicht aussprechen, da der 45-Jährige »noch kein unbelehrbarer Hangtäter« sei.
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