REUTLINGEN. Entsprechend Lösung »a« unserer gestrigen Crashtest-Frage dürfen Kinder unter zwölf Jahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, wenn sie mit für ihre Größe und ihr Gewicht geeigneten Rückhalteeinrichtungen gesichert sind. Der Beifahrerairbag muss in diesem Fall nicht deaktiviert werden. Einzige Ausnahme: Rückhaltevorrichtungen, bei denen der Nachwuchs in Gegenfahrrichtung chauffiert wird.
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