Aktuell Reutlingen

Kindersitz und Co.

REUTLINGEN. Entsprechend Lösung »a« unserer gestrigen Crashtest-Frage dürfen Kinder unter zwölf Jahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, wenn sie mit für ihre Größe und ihr Gewicht geeigneten Rückhalteeinrichtungen gesichert sind. Der Beifahrerairbag muss in diesem Fall nicht deaktiviert werden. Einzige Ausnahme: Rückhaltevorrichtungen, bei denen der Nachwuchs in Gegenfahrrichtung chauffiert wird.

Fürs Fotoshooting darf der dreijährige Tim Sieben-Haussen ausnahmsweise auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Normalerweise sitzt
Legal, aber unvernünftig: vorschriftsmäßig gesichert, dürfen Kinder vorne mitfahrern. Auf der Rückbank sind sie aber deutlich besser aufgehoben. GEA-FOTO: PACHER
Legal, aber unvernünftig: vorschriftsmäßig gesichert, dürfen Kinder vorne mitfahrern. Auf der Rückbank sind sie aber deutlich besser aufgehoben. GEA-FOTO: PACHER

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