REUTLINGEN. Das Besuchsgeld für die städtischen Kindertages-Einrichtungen beeinträchtigt das finanzielle Wohlbefinden vieler Eltern. Denn was die Stadt bislang bei Mama und Papa kassiert, ist mehr als in manchen anderen – selbst größeren – Metropolen. Jetzt hat der Gemeinderat bei nur einer Enthaltung beschlossen, sich auf den Weg hin zu einer kostengünstigeren Kinderbetreuung zu machen. Das Besuchsgeld wird bis Ende September 2025 nicht erhöht, danach für bestimmte Einkommensgruppen gesenkt – und nur für wenige erhöht. Der Weg dahin ist gepflastert gewesen mit Anträgen der Fraktionen, denen Eltern ihr Leid geklagt haben.
»Besuchsgelder sind im Vergleich mit anderen Städten in den oberen Einkommensstufen sehr hoch«, sagt Sozialamtsleiter Joachim Haas in seiner Präsentation im Rückblick auf die bisherigen Gebühren. Was damit gemeint ist, zeigt ein Blick in die Benutzungsordnung.
Teurer als in Stuttgart
Das Besuchsgeld für die städtischen Kindertages-Einrichtungen beeinträchtigt das finanzielle Wohlbefinden vieler Eltern. Denn was die Stadt bislang bei Mama und Papa kassiert, ist mehr als in manchen anderen – selbst größeren – Metropolen. Jetzt hat der Gemeinderat bei nur einer Enthaltung beschlossen, sich auf den Weg hin zu einer kostengünstigeren Kinderbetreuung zu machen. Das Besuchsgeld wird bis Ende September 2025 nicht erhöht, danach für bestimmte Einkommensgruppen gesenkt – und nur für wenige erhöht. Der Weg dahin ist gepflastert gewesen mit Anträgen der Fraktionen, denen Eltern ihr Leid geklagt haben.
»Besuchsgelder sind im Vergleich mit anderen Städten in den oberen Einkommensstufen sehr hoch«, sagt Sozialamtsleiter Joachim Haas in seiner Präsentation im Rückblick auf die bisherigen Gebühren. Was damit gemeint ist, zeigt ein Blick in die Benutzungsordnung.
Das Besuchsgeld ist grundsätzlich von folgenden Faktoren abhängig: entweder vom Betreuungsumfang und der Höhe des Jahresnettoeinkommens des Haushalts oder von der Anzahl der Kinder sowie der Höhe des Jahresbruttoeinkommens des Haushalts. Die Höhe des Jahresbruttoeinkommens oder Jahresnettoeinkommens und die Anzahl der Kinder im Haushalt müssen Eltern im Rahmen eines Antrags auf Einstufung des Elternbeitrags nachweisen. Ansonsten erfolgt die Einstufung in den Regelbeitrag ohne Berücksichtigung von weiteren Kindern. Der Regelbeitrag liegt bei 30 Wochenstunden Betreuung aktuell bei 461 Euro pro Kind und Monat, und reduziert sich je nach Voraussetzungen auf bis zu 51 Euro – zuzüglich des Verpflegungsgeldes. Längere Betreuung kostet natürlich mehr. Eine Ganztagsbetreuung von 40 Wochenstunden bedeutet für die Eltern einen monatlichen Regelbeitrag – wiederum sinkend je nach Einkommen – von 614 Euro. Das sind jetzt nur einige Zahlenbeispiele, die aus der auf der Website der Stadt jederzeit herunterladbaren Benutzungsordnung entnommen sind. Reutlingen ist nach einer Vergleichstabelle, die Haas an die Wand projiziert, ziemlich kostspielig.
In Stuttgart liege der maximale Regelbeitrag für eine 40-Stunden-Ganztagesbetreuung von Kindern über drei Jahren bei 219 Euro, Metzingen wolle 498 Euro, Tübingen kassiere 439 Euro. Die zu Spitzengebühren in Reutlingen führenden Beschlüsse aus dem vergangenen Jahr sind dabei eine Folge der dramatischen Haushaltslage gewesen. Fraktionsübergreifend ist sich der Gemeinderat nunmehr einig gewesen, dass etwas geändert werden muss.
Zu hohe Gebühren sind für Gabriele Gaiser (CDU) »ein klarer Standortnachteil. Da müssen wir dringend die Bremse reinhauen«. Sozialdemokrat Helmut Treutlein betont, Reutlingen müsse eine »kinderfreundliche und gerechte Stadt sein«. Kurt Gugel (FWV) fordert alles zu tun, »um den Spitzenplatz bei den Kita-Gebühren zu verlassen«. Karsten Amann von den Grünen meint, es sei »kein haltbarer Zustand, wenn Eltern erheblich mehr als in anderen Städten zahlen«. Für die WiR-Fraktion weist Marco Wolz darauf hin, dass die Spreizung der Gebühren »nicht der Einkommensverteilung entspricht«. Er rechnet vor, dass schon zwei durchschnittliche Einkommen ausreichen, um dem Regelbeitrag nahezukommen.
Der Liberale Hagen Kluck verkündet, »wir haben gesehen, wohin es führt, wenn man denkt, Reichtum fängt bei 5.000 Euro an. Wir können den Leistungsträgern der Gesellschaft nicht alles auf den Buckel schnallen«. Hansjörg Schrade von der AfD wiederholt seine Forderung nach einem »Reutlinger Familiengeld«. Der Linke Rüdiger Weckmann erinnert an das Ziel von mehr sozialer Gerechtigkeit und eine zunehmend ungleiche Verteilung des Volksvermögens zwischen ganz wenigen Reichen und sehr vielen Armen. Bei der Abstimmung enthält sich nur die AfD. Damit ist ein kleines Maßnahmenpaket beschlossen.
Neues Gebührenmodell
Erstens soll das Besuchsgeld auch bis Ende September 2025 nicht erhöht werden – was Mindereinnahmen der städtischen Träger von 150.000 Euro bedeutet. Zweitens wird das Besuchsgeld danach moderat im Bemühen angehoben. In den unteren Einkommensstufen eins und zwei dabei höher, wobei dies dann über Transferleistungen des Landkreises Reutlingen für die Betroffenen bezahlt werde. Ab Einkommensstufe vier fällt die Erhöhung niedriger aus. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften finanziert. Die Mindereinnahmen und Mehrausgaben in Höhe von 456.000 Euro können anteilig über Minderausgaben finanziert werden, die durch die Schließung des katholischen Kindergartens St. Rita entstehen. (GEA)