Flüchtlinge ohne Pass, deren Asylantrag abgelehnt wurde, genießen in Deutschland Duldungsstatus. Von Rechts wegen sind sie dann zwar zur Ausreise verpflichtet, dürfen sich aber vorübergehend in der Bundesrepublik aufhalten - bis sie sich über die Botschaften ihrer Heimatländer neue Papiere besorgt haben. Hierzu sind sie grundsätzlich verpflichtet. In der Praxis freilich kümmern sich viele von ihnen nicht oder nur unzureichend um solche Ersatz-Dokumente. Statt dessen nähren sie die Hoffnung, irgendwann doch noch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu bekommen.
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