WANNWEIL/REUTLINGEN. Wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person muss sich ein Student aus Stuttgart vor dem Reutlinger Schöffengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hält dem 24-Jährigen Geschlechtsverkehr mit einer Bekannten gegen deren Willen vor. Nach einer Party, bei der sie viel getrunken hatte, soll die 18-Jährige so fest geschlafen haben, dass sie erst am nächsten Vormittag bemerkte, was mit ihr passiert war - ein Schock für die junge Frau.
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