REUTLINGEN. Über »klare Verhältnisse im ganzen Gebiet der Stadt Reutlingen« freut sich schon jetzt ein Pensionär, der sich zunächst vergeblich für eine »rechtliche einwandfreie Beschilderung« von Zufahrten zu Kleingärten eingesetzt und dann den GEA um Unterstützung gebeten hatte. Anstatt für »Anlieger« sind die dort geltenden Fahrverbote für Kraftfahrzeuge in Reutlingen nämlich nur »für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr« als nichtig erklärt. Die Lokalredaktion griff das Thema am 8. Mai auf - und am 9. Mai signalisierte der Leiter des städtischen Ordnungsamtes, Reinhold Bantle, in einem Schreiben an den Pensionär und Kleingärtner Entwarnung.
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