Aktuell Reutlingen

Ja, wo skaten sie denn?

REUTLINGEN. Fast alles, was Räder hat, mal von Kinderfahrrädern oder Tretrollern abgesehen, gilt als Fahrzeug und unterliegt der Straßenverkehrsordnung. Wie aber ist es um Sportgeräte mit Rollen bestellt; insbesondere um Inline-Skates. Darf man mit ihnen auf der Straße flitzen? Oder nur auf Radwegen? Oder ausschließlich auf dem Bürgersteig?

Wo darf geskatet werden? ARCHIV-FOTO: GER
Wo darf geskatet werden? ARCHIV-FOTO: GER

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