Aktuell Reutlingen

High Noon: Wende im Hells-Angel-Prozess

REUTLINGEN. Kurz vor zwölf Uhr Mittag kam es gestern zur überrraschenden Wende vor dem Schöffengericht. »Wer eine Frau derart kaputt gemacht hat«, erklärte Oberstaatsanwalt Bernhard Henn, »für den passt die Strafe niemals in einen Rahmen von vier Jahren.« Sprach's und stellte den Antrag, das Verfahren an die Große Strafkammer des Tübinger Landgerichts zu verweisen, weil das Amtsgericht nur für Fälle zuständig ist, bei denen eine Strafe unter vier Jahren zu erwarten ist.

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