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Haupttäter muss vierzehn Jahre hinter Gitter

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Zu vierzehn Jahren Haft hat das Tübinger Landgericht den Messerstecher verurteilt, der im September letzten Jahres in Reutlingen einen Mann getötet und einen lebensgefährlich verletzt hat. Einer seiner Mittäter wurde zu neun Jahren verurteilt. Zwei weitere müssen zwei Jahren und neun Monate hinter Gitter. Der fünfte Angeklagte wurde zu zwei Jahren verurteilt. Nachdem er dreizehn Monate in Untersuchungshaft saß, wurde der Rest der Strafe zu Bewährung ausgesetzt.

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