REUTLINGEN. Ulrike Herrmann zitierte aus der Landesverfassung. Dort steht unter Artikel 11: »Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf (É) Erziehung und Ausbildung«. Die Vorsitzende des Gesamtelternbeirats der Stadt Reutlingen (GEB) weiß aber aus Erfahrung, dass das graueste Theorie ist. Denn in der Praxis gestaltet sich die Lage gänzlich anders: Kinder werden nicht für die Ganztagesbetreuung angemeldet. Sie nehmen nicht am Schulessen teil, verfügen oft genug nicht einmal über die notwendigen Schulmaterialien - etwa Hefte.
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