REUTLINGEN/STUTTGART. Rolf Kreienhop (63) kann aufatmen: Nach dem gestrigen Urteil des Landgerichts Stuttgart von elf Monaten Freiheitsstrafe wegen Bestechlichkeit bleibt er vorläufig Beamter mit Pensionsanspruch - bei zwölf Monaten wäre sein Beamtenstatus erledigt gewesen. Die Vorwürfe indes tragen schwer genug: Als Vizepräsident des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) soll er in den Jahren 1999 bis 2004 dem Reutlinger Spediteur Thomas Betz interne Informationen ausgeplaudert und dafür Reisen und ein Auto erhalten haben. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Spitzenbeamte dem befreundeten Thomas Betz Dienstgeheimnisse verraten habe, beispielsweise über Zeitpunkt und Ort von LKW-Kontrollen. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, Kreienhop muss 15 000 Euro Geldstrafe bezahlen.
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