REUTLINGEN. Es dauerte eine halbe Stunde länger als geplant, bis das Schöffengericht im Beratungszimmer ein Urteil gefunden hatte. Das warme Licht, in dem der ältere Angeklagte am Morgen im Reutlinger Amtsgericht gesessen hatte, war bei der Urteilsverkündung am Mittag fast verschwunden. Zwei Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekam der gebürtige Angolaner für seine Beteiligung an einem Überweisungsbetrug - zwei Monate weniger als der am vergangenen Freitag verurteilte jüngere Angeklagte (der GEA berichtete). Der in einem anderen Verfahren verurteilte dritte Beteiligte war dagegen mit einer deutlich milderen Strafe davongekommen. Dieser war aber im Gegensatz zu den beiden anderen Männern von Anfang an geständig gewesen.
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