Aktuell Reutlingen

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REUTLINGEN. So schnell kann's gehen. Am Dienstag stand die Rechtsverordnung auf der Tagesordnung, die es für einen verkaufsoffenen Sonntag braucht. Doch just an jenem Dienstag trat das neue Ladenöffnungsgesetz in Kraft. Und das besagt unter anderem, dass die gemeinderätlich zu beschließende Rechtsverordnung als Erlaubnis fürs sonntägliche Shoppen gar nicht mehr erforderlich ist. Denn ab sofort tut's eine »Allgemeinverfügung« der Polizeibehörde auch.

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