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Falsche Fünfziger: Alles eine Glaubensfrage

REUTLINGEN. Ein falscher Fünfzig-Euro-Schein und die Aussage eines mit- angeklagten Ex-V-Mannes des Landesamtes für Verfassungsschutz: Mehr hatte die Anklage im Prozess um Geldfälschung nicht an Beweismitteln zu bieten. Dem Reutlinger Schöffengericht reichte es aus, um einen 26-Jährigen drei Jahre ins Gefängnis zu schicken. »Es geht schlicht um die Frage, ob man dem Mitangeklagten glaubt«, begründete Richter Eberhard Hausch das Urteil. Er und seine Schöffen waren zu einem deutlichen »Ja« gekommen. Deshalb stand für sie fest, dass der junge Iraker massenhaft Blüten in Umlauf gebracht hat.

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Zwei Kameruner kassierten mit billigen Tricks. Jetzt wurden sie wegen mehrerer Vermögensdelikte verurteilt. FOTO: DPA
Zwei Kameruner kassierten mit billigen Tricks. Jetzt wurden sie wegen mehrerer Vermögensdelikte verurteilt. FOTO: DPA

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