BERLIN. Bereits 2014 entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen, dass der Luftreinhalteplan der Stadt zur Verbesserung der Luftqualität fortgeschrieben werden muss. Die Änderungen des Luftreinhalteplans brachte bisher jedoch keine Einhaltung des NO2-Grenzwerts. Deshalb hat die DUH im März 2018 erneut Klage eingereicht (10 S 1977/18).
2018 ermittelte die offizielle Messstation in Reutlingen einen NO2-Jahresmittelwert deutlich oberhalb des erlaubten Grenzwerts von 40 µg/m³. An der Messstation Lederstraße-Ost wurden 53 µg NO2/m³ gemessen. Damit ist der NO2-Wert im Vergleich zu 2017 zwar gesunken, die Prognosen zeigen jedoch auch für die kommenden Jahre deutlich zu hohe NO2-Werte, teilt die DUH mit. Wie der aktuell gültige Luftreinhalteplan für Reutlingen darlege, seien Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge die am schnellsten wirksame Maßnahme, um den NO2-Grenzwert einzuhalten. Ohne solche Verkehrsbeschränkungen werde der Jahresmittelwert selbst im Jahr 2020 noch nicht überall im Stadtgebiet eingehalten werden.
Damit die Bürgerinnen und Bürger von Reutlingen so schnell wie möglich zu ihrem Recht auf saubere Luft kommen und geltendes Recht umgesetzt wird, klagt die DUH. Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Pkw als kurzfristig wirksame Maßnahme sind laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 rechtmäßig und auch zwingend erforderlich, wenn unter den geplanten Maßnahmen einzig Fahrbeschränkungen geeignet sind, die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. (dpa)