REUTLINGEN. Zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung erhielt ein junger Mann vom Jugendschöffengericht Reutlingen. Diebstahl und Nötigung in mehreren Fällen sowie Hehlerei, Betrug, Bedrohung und gefährliche Körperverletzung zählte die umfangreiche Anklageschrift von Staatsanwältin Michaela Nörr auf. Was den 19-Jährigen zu seinen Taten getrieben hatte, war immer dasselbe: die Sucht nach Heroin, das er anders nicht bezahlen konnte.
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