REUTLINGEN. Busspuren sind so genannte Sonderfahrstreifen, die fast ausschließlich dem ÖPNV vorbehalten sind. Einzige Ausnahme: Bei entsprechender Beschilderung dürfen sie auch von Taxis befahren werden. Der Individualverkehr hat hier allerdings absolut nichts zu suchen. Lediglich an bestimmten Abschnitten - kenntlich gemacht durch eine gestrichelte, also unterbrochene Linie - darf Otto-Normalverbraucher Busspuren queren: etwa im Bereich von Einmündungen, um hier abbiegen zu können.
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