Aktuell Reutlingen

Erst ins Krankenhaus, dann vor den Kadi

REUTLINGEN. Keiner der Ärzte und Pflegekräfte sagte auch nur eine Silbe zur Sache. Alle beriefen sich auf ihre Schweigepflicht, machten nacheinander von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Mit einer Aussage hätten sie sich - das konnte auch Amtsrichter Eberhard Hausch in seiner Belehrung nicht ausschließen - eventuell selbst strafbar gemacht. Doch ohne ihr Wissen konnte einem Angeklagten der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln nicht nachgewiesen werden. Er wurde freigesprochen.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.