Aktuell Reutlingen

Ein »Schutzzaun« für das zarte Pflänzchen

REUTLINGEN. Das Urteil des Sachverständigen war eindeutig. M. leide unter einer Mehrfachabhängigkeit (Polytoxikomanie) diverser Drogen, sagte Dr. Horst Wagner zu Richter Eberhard Hausch - eine Abhängigkeit, die sich nicht mehr ambulant therapieren lasse. Angeraten sei eine Unterbringung in einer Klinik für forensische Psychiatrie, also in einer Einrichtung, in der Patienten behandelt werden, die im Zusammenhang mit einer Abhängigkeitserkrankung Straftaten begangen haben. Der Nervenarzt kam jetzt zu Wort, weil sich im Rahmen einer ersten Verhandlung Anfang Februar die Frage herauskristallisierte, ob M. in Haft oder in Behandlung gehört.

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