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Dreistündiger Warnstreik beim Reutlinger Stadtverkehr am Mittwochvormittag

Der Busverkehr in Reutlingen soll neu geordnet werden. GEA-ARCHIVFOTO
Der Busverkehr in Reutlingen. GEA-ARCHIVFOTO Foto: Foto:GEA
Der Busverkehr in Reutlingen. GEA-ARCHIVFOTO
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REUTLINGEN. Für Mittwochvormittag ist ein dreistündiger Warnstreik beim Reutlinger Stadtverkehr geplant. Das teilt die Gewerkschaft verdi in einer Pressemitteilung mit.

Nachdem der Arbeitgeberverband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) die Beschäftigten beim Thema betriebliche Altersvorsorge seit Monaten mit einer Hinhaltetaktik auflaufen lässt, heißt es in der Mitteilung, ruft verdi Baden-Württemberg am kommenden Mittwoch zu einem ersten dreistündigen Warnstreik  von 9 bis voraussichtlich 12 Uhr beim Reutlinger Stadtverkehr (RSV) auf.

Benjamin Stein, verdi-Geschäftsführer in Reutlingen »Es ist erschütternd, dass es beim Thema betriebliche Altersvorsorge mit dem WBO keinen Schritt vorwärts geht. Die anderen tarifgebundenen Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg zahlen ihren Beschäftigten eine solche Vorsorge. Es muss endlich Schluss mit der zwei-Klassengesellschaft im ÖPNV sein. Auch die Beschäftigten im privaten Omnibusgewerbe brauchen endlich eine Absicherung im Alter.«

Gute Arbeitsbedingungen gegen Arbeitskräftemangel

Anne Zerr, verdi-Gewerkschaftssekretärin: »Gute Arbeitsbedingungen sind das beste Mittel gegen den Arbeitskräftemangel. Das sorgt langfristig für einen verlässlichen ÖPNV. Nur so kann die Verkehrswende gelingen.«

Verdi hat bei den Verhandlungen für eine betriebliche Altersvorsorge auch die Zukunft des ÖPNVs im Blick: Der dramatische Personalmangel führt schon jetzt zu ständigen Ausfällen und Verspätungen und belastet die Fahrerinnen und Fahrer massiv. Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschte Stärkung des ÖPNV wird nur gelingen, wenn die Arbeitsbedingungen erheblich verbessert werden. Dazu gehört auch eine betriebliche Altersvorsorge, auf die die Beschäftigten zählen können.

Stein: »Über das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz können die Kosten der betrieblichen Altersvorsorge bei den Ausschreibungen einkalkuliert werden. Somit wäre eine Refinanzierung dieser Kosten kein Problem – umso unverständlicher ist deshalb das Verhalten des WBO.« (GEA)