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Die Mischung macht’s: Was verkauft werden darf und was nicht

Coronaverordnung regelt Verkauf: Bei uneinheitlichem Sortiment muss erlaubter Warenanteil überwiegen

Wenn beim Mischsortiment das »Erlaubte« – also beispielsweise Feinkost – überwiegt, dürfen auch andere Produkte wie Wein verkauf
Wenn beim Mischsortiment das »Erlaubte« – also beispielsweise Feinkost – überwiegt, dürfen auch andere Produkte wie Wein verkauft werden. Foto: Markus Niethammer
Wenn beim Mischsortiment das »Erlaubte« – also beispielsweise Feinkost – überwiegt, dürfen auch andere Produkte wie Wein verkauft werden.
Foto: Markus Niethammer

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