Aktuell Reutlingen

Die Arglosigkeit einer 14-Jährigen ausgenutzt

REUTLINGEN. Noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen ist ein 36-jähriger Mann aus einer Albgemeinde, der wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen angeklagt war. Nachdem sich der Mann im Sinne der Anklage schuldig bekannt hatte, verhängte das Reutlinger Schöffengericht eine mildere Strafe als angesichts der Schwere der Tat möglich gewesen wäre. Der Täter, der zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde, entgeht der Haft, solange er sich an seine Bewährungsauflagen hält.

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