Aktuell Reutlingen

Der Haken liegt im Formalrechtlichen

REUTLINGEN. Noch kein Urteil ist im »bundesweit einmaligen Rechtsstreit« um die Ausübung des Vorkaufsrechts am Gelände des Güterbahnhofs zwischen der Bahn AG und der Stadt Reutlingen gefallen. Der achte Senat des Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat gestern in Reutlingen getagt und bei einer rund zweistündigen Verhandlung sich noch einmal die Argumente der Parteien vortragen lassen. Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.

Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs: Sollten sich die Pläne der Stadt realisieren, könnte hier ein moderner Umschlagpunkt z
Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs: Um das Vorkaufsrecht tobt ein Streit zwischen Bahn AG und Stadt Reutlingen. FOTO: TRINKHAUS
Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs: Um das Vorkaufsrecht tobt ein Streit zwischen Bahn AG und Stadt Reutlingen. FOTO: TRINKHAUS

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.