REUTLINGEN. Der Inhalt handelsüblicher, DIN-genormter Verbandskästen wie sie in jedem Auto mitgeführt werden müssen, wurde mit den Jahren peu à peu modifiziert. Nicht nur aus diesem Grund lohnt sich ein prüfender Blick ins Erste-Hilfe-Bordset. Denn wer mit überalterter »Auto-Apotheke« unterwegs ist, kann auch dann zur Kasse gebeten werden, wenn die Hilfsausrüstung zwar komplett, nicht aber funktionsfähig ist. Zumal Teile des Verbandskasten-Inhalts verderblich sind und deshalb beizeiten gegen »frische« Produkte ausgetauscht werden sollten.
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