Aktuell Reutlingen

BGH-Urteil - nicht für die Katz'

REUTLINGEN. Haustiere sind nicht jedermanns Sache. Selbst Winzlinge wie Mäuse oder Hamster sorgen mitunter für Zündstoff und durften bisher oft nur mit Einverständnis des Vermieters angeschafft werden. In vielen Mietverträgen gab es Klauseln, wonach lediglich Ziervögel und -fische genehmigungsfrei gehalten werden durften. Gestern hat der Bundesgerichtshof solcherlei Einschränkungen gekippt und die Rechte von Mietern bei der Kleintierhaltung gestärkt. Der GEA sprach mit dem Geschäftsführer des Reutlinger Mietervereins, Thomas Keck, und dem Mietrechtsspezialisten Karl Böhmler über die Neuregelung.

Thomas Keck ist Geschäftsführer des Reutlinger Mietervereins.  GEA-ARCHIVFOTO
Thomas Keck ist Geschäftsführer des Reutlinger Mietervereins. GEA-ARCHIVFOTO
Thomas Keck ist Geschäftsführer des Reutlinger Mietervereins. GEA-ARCHIVFOTO

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.