Aktuell Reutlingen

Bewegliche Sache auf vier Pfoten unterschlagen?

REUTLINGEN. Wer der Unterschlagung beschuldigt ist, der hat »eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zugeeignet«. So steht's im Strafgesetzbuch. Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren drohen. Und wenn die »Sache« dem Täter anvertraut ist, kann der sogar für fünf Jahre hinter Gitter geschickt werden.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.