Aktuell Reutlingen

Bewährungsstrafe hat nichts genützt

REUTLINGEN. Es gebe Gerichtsverfahren, in denen es so viele Varianten vom Tathergang wie Zeugen gibt. Vor allem dann, wenn Alkohol im Spiel ist, sagte Staatsanwältin Rotraud Hölscher in ihrem Plädoyer. Im Prozess gegen einen 23-jährigen Deutschen aus der ehemaligen Sowjetunion, dem wie berichtet gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt wurde, war dies so mit einem Unterschied: Während zwar einige der 17 Zeugen unter »spontan auftretendem Gedächtnisverlust« (Amtsrichter Eberhard Hausch) litten und andere sich in Widersprüche verstrickten, habe es einen »stocknüchternen« Zeugen gegeben, dessen Aussage klar und zweifelsfrei gewesen sei, sagte Hölscher.

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