Aktuell Reutlingen

Belange Betzingens berücksichtigen

REUTLINGEN. Zuständig für die Sperrung einer Straße sind die Ordnungsbehörden einer Gemeinde. Dies unter sorgfältiger Abwägung aller Argumente, des Pro und Contra. Angesichts der Brisanz der von der Firma Bosch gewünschten Sperrung der Tübinger Straße (der GEA berichtete) verwundert es nicht, dass dabei die politischen Gremien gehört werden. Gestern war der Reutlinger Gemeinderat an der Reihe. Gegenüber den ersten Reaktionen vor einigen Wochen im Betzinger Bezirksgemeinderat klangen die Statements allerdings schon etwas gemäßigter.

Die Kreuzung Tübinger-/Bantlinstraße. Links das bestehende Bosch-Chipwerk. Rechts davon soll der Neubau entstehen, die vorhanden
Die Kreuzung Tübinger-/Bantlinstraße. Links das bestehende Bosch-Chipwerk. Rechts davon soll der Neubau entstehen, die vorhandenen Gebäude abgebrochen werden. Die Baustelleneinfahrt soll kurz nach der Ampel in Höhe des Parkplatzes angelegt werden. FOTO: NIETHAMMER
Die Kreuzung Tübinger-/Bantlinstraße. Links das bestehende Bosch-Chipwerk. Rechts davon soll der Neubau entstehen, die vorhandenen Gebäude abgebrochen werden. Die Baustelleneinfahrt soll kurz nach der Ampel in Höhe des Parkplatzes angelegt werden. FOTO: NIETHAMMER

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