Reutlingen. (GEA) Zu zwei Monaten Freiheitsstrafe wegen Betrugs verurteilt hat das Amtsgericht Reutlingen eine 41-jährige Frau. Bei einem Sozialdatenabgleich des Landkreis-Sozialamts war herausgekommen, dass sie im vergangenen Jahr als Sozialhilfeempfängerin eine Zeit lang gearbeitet und dem Amt gegenüber diesen Verdienst verschweigen hatte. 1 419 Euro waren ihr so zu viel ausbezahlt worden.
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