REUTLINGEN. Wenn die Weideperiode ausläuft, also Ende Oktober, wird's eng für Donata Seiler und ihre Tiere. Der Brief vom Baurechtsamt ist diesbezüglich unmissverständlich: Die Achalm ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Deshalb sind »über die saisonale landwirtschaftliche Nutzung hinaus keine baulichen Anlagen zulässig.« Das gelte auch für eine Wohnnutzung. Darauf weist sowohl das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde als auch die Stadt Reutlingen hin. Im Klartext: Der Bauwagen, das Zelt und der Wohnwagen, die Donata Seiler auf dem Flurstück 9601 am Panoramaweg zwischen dem Höhenrestaurant Achalm und der Eninger Schillerhöhe aufgestellt hat, müssen weg. Die Tiere auch.
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