Aktuell Reutlingen

Asphaltkocher scheitern am Feinstaub

REUTLINGEN/TÜBINGEN. »Vielleicht kann man vor Gericht zu einer anderen Auffassung kommen - von uns kriegen sie jedenfalls keine Genehmigung.« Klare Worte vom Ersten Landesbeamten Hans-Erisch Messner zu der Entscheidung des Tübinger Landratsamtes, das den Reutlinger Asphaltmischwerken (RAM) eine Abfuhr erteilt hat. Ausschlaggebend waren für die Genehmigungsbehörde ausschließlich immissionsschutzrechtliche Gründe: Zum Stolperstein wurde für RAM der Feinstaub. Hier sehen die Tübinger so gravierende Mängel im Gutachten der Asphaltkocher, dass die Ablehnung für sie zwingend wurde.

Das Grundstück in der Täleswiesenstraße bleibt vorerst unbebaut: Das Tübinger Landratsamt hat den Ansiedlungsplänen der Reutlinger Asphaltmischwerke-GmbH einen Riegel vorgeschoben.
GEA-ARCHIV-FOTO: PACHER
Das Grundstück in der Täleswiesenstraße bleibt vorerst unbebaut: Das Tübinger Landratsamt hat den Ansiedlungsplänen der Reutlinger Asphaltmischwerke-GmbH einen Riegel vorgeschoben. GEA-ARCHIV-FOTO: PACHER
Das Grundstück in der Täleswiesenstraße bleibt vorerst unbebaut: Das Tübinger Landratsamt hat den Ansiedlungsplänen der Reutlinger Asphaltmischwerke-GmbH einen Riegel vorgeschoben. GEA-ARCHIV-FOTO: PACHER

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