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Aktuell Gebühren

Anwohnerparken dürfte auch in Reutlingen teurer werden

Ein Schild weist an einer Straße aufs Anwohnerparken hin
Ein Schild mit der Aufschrift »Bewohner mit Parkausweis frei« steht an einer Straße. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Ein Schild mit der Aufschrift »Bewohner mit Parkausweis frei« steht an einer Straße. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

REUTLINGEN Bisher durften Anwohnerparkausweise höchstens 30,70 Euro im Jahr kosten. Die Zeiten sind vorbei. Manche Städte planen saftige Aufschläge, doch in Reutlingen ist die Zukunft der Parkraumbewirtschaftung noch offen. Auf GEA-Anfrage teilt die Pressestelle der Stadt mit, eine Ausweitung der kostenpflichtigen Flächen sei geplant. Die voraussichtliche Entscheidung darüber werde in der Septembersitzung des Reutlinger Gemeinderates fallen.

Die Vorlage für die Räte, an der noch gearbeitet werde, enthalte ausschließlich eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Eine »Veränderung der Anwohnerparkgebühren ist angedacht«, deuten sich diplomatisch formuliert höhere Preise an, jedoch benötige es dafür ebenfalls eines Beschlusses des Gemeinderates. Hinter vorgehaltener Hand ist aus verschiedenen Ämtern zu hören, dass es wohl keinesfalls bei den bisherigen Tarifen bleiben werde.

Kommunen dürfen eigene Parkgebühren-Ordnungen festsetzen

Die Erhöhung wird durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene möglich, die seit Sommer vergangenen Jahres in Kraft ist: Damals wurde das Limit für die Kosten von Anwohnerparkausweisen gekippt. Die zuvor bestehende Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr gilt nicht mehr. Die grün-schwarze Landesregierung hat am Dienstag eine Landesverordnung beschlossen, die den Kommunen Gebührenerhöhungen erlaubt. Die Neuregelung wird voraussichtlich in zwei Wochen in Kraft treten.

Künftig können die Länder die Gebührensätze festlegen - oder an die Kommunen delegieren. So macht das nun Grün-Schwarz im Südwesten. Die Regelung gilt, sobald die Verordnung im Gesetzblatt Baden-Württemberg steht.

Die Kommunen können selbst entscheiden, wie sie die Gebühren staffeln und was sie mit dem Geld machen. Zum Beispiel können sie im Sinne des Klimaschutzes die Parkgebühren für Elektro- und Hybridautos sowie Carsharing-Fahrzeuge ermäßigen oder sie ganz davon befreien. (zen/dpa)