REUTLINGEN. Ab 1. Februar wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Neufälle grundsätzlich auf zwölf Monate begrenzt. Eine Ausnahme gibt es für Arbeitslose, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Sie haben künftig maximal für 18 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Außerdem müssen Arbeitslose für den Anspruch auf Arbeitslosengeld eine Anwartschaftszeit von zwölf Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre (bisher drei Jahre) vor der Arbeitslosmeldung nachweisen.
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