Aktuell Reutlingen

Als Propagandaleiter geschult

STUTTGART/REUTLINGEN. Obwohl die kurdische Arbeiterpartei seit 1993 in Deutschland verboten ist, soll ein 35-jähriger Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit aus Pfullingen weiterhin für sie Werbung gemacht haben. Seit gestern muss er sich vor der 18. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet offiziell Verstoß gegen das Vereinsgesetz.

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